In den nachfolgenden Erläuterungen gehen wir stets davon aus, dass zwei Rohrenden zusammen verbunden werden sollen. Natürlich ist die Definition ebenso verhältnismäßig für das Verbindungselement für Rohre, Fittings und Armaturen gedacht.
Bei dem Überbegriff Schraubverbindungen handelt es sich um Flansch-, Gewinde-, Klemmring-, Schneidring- und Quetschverbindungen. Grundsätzlich sind diese lösbare Verbindungen, selbst wenn sie nicht immer ohne Verlust an Qualität wieder produziert werden können.
Flanschverschluss: An dem Ende der Rohre, die miteinander zu verbinden sind, gibt es sozusagen Scheiben mit viel größerem Durchmesser im Gegensatz zum dem folgenden Material. In Abhängigkeit von Nenndruck und Durchmesser sind durch den Umfang der Flanschen einige Bohrungen verteilt. Aufgrund dieser Muttern- beziehungsweise Schraubenverbindungen anhand von Bohrungen presst man bei zwischengelegter Dichtung die Scheiben fest gegeneinander. Entweder sind die Flanschen mit dem Rohr fest verbunden (mittels Löten, Schweißen, Kleben oder Aufschrauben) oder können auf das Rohr lose verschoben werden. Im Anschluss hat die Leitung mit einem Bund zu enden. Zur Dichtigkeitsprüfung von Rohren werden auch Gewinde- Rohrverschlüsse benutzt.
Gewindeverbindung: Als klassische Ausführung gibt es das Stahlrohr mit Außengewinde. Es wird mit Innengewinde in ein Gegenstück geschraubt. Um die Dichtwirkung zu verbessern, ist es möglich, dass das Rohrgewinde in leichter Kegelform (zum Rohrende hin verjüngt) ausgeführt ist und eine Öl-Nebel-Absaugung angewendet wird. Jedoch lässt sich das Außengewindestück ebenfalls separat am Rohrende montieren (zum Beispiel geklebt beim Kunststoffrohr, geschweißt am stählernen Rohr oder gelötet beim Cu-Rohr).